Als gesetzlich anerkannter Gesundheitsberuf fällt meine Dienstleistung unter die „Ausnahme medizinische Zwecke“ sowie unter den Bereich „Gesundheits- und Pflegedienstleistungen“. Es gilt daher die 463. Verordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz; Es gelten ab Dienstag, den 17. November 2020 konkrete Handlungsempfehlungen – demnach soll Teletherapie – wo möglich – die bevorzugte Variante sein. […]