Manchmal ist es ziemlich verwirrend. Patienten kommen mit Empfehlungen vom Ernährungstherapeuten, Ernährungscoach oder einem Ernährungstrainer und so mancher fragt mich dann: „Worin besteht der Unterschied zwischen Diaetologin und anderen Ernährungsberufen?“
DiaetologInnen sind im Gegensatz zu vielen am Markt tätigen Ernährungsberufen, ein gesetzlich anerkannter Gesundheitsberuf mit einer gesetzlich anerkannten Berufsberechtigung. Sie merken schon, das „gesetzlich“ ist hier das besondere Adjektiv, denn aus Gründen der Patientensicherheit wurde das so (vom Gesetzgeber) definiert.Bei Vorliegen einer ärztlichen Diagnose dürfen nur DiaetologInnen die verordnete ernährungstherapeutische Behandlung mit dem Patienten durchführen.
Der Unterschied besteht auch in der Ausbildung – DiaetologInnen haben eine 6-semestrige Ausbildung auf einer Fachhochschule. Sämtliche andere Ernährungsberufe sind meist Kurse bzw. Seminare mitunter mit einer sehr kurzen Dauer, ohne gesetzliche Anerkennung und meist auch ohne Qualitätssicherung. Die Bezeichnungen wie Ernährungscoaches, Ernährungstrainer, Ernährungsmanager, aber auch sogar Ernährungstherapeuten sind gesetzlich nicht geschützt und haben auch keine definierten Qualitätsstandards.
Das Bachelorstudium Ernährungswissenschaften hingegen ist eine naturwissenschaftlich basierte akademische Berufsvorbildung – daraus resultiert aber keine Berufsberechtigung für Diaetologie, d. h. diese beiden Berufe unterscheiden sich im Betätigungsfeld, denn sie sind befähigt allgemeine Ernährungsprojekte und Beratung von gesunden Personen durchzuführen.
Außerdem haben diese die Möglichkeit, die Berufsberechtigung und die Berufsbezeichnung DiätologIn durch ein Ergänzungsstudium auf der Fachhochschule zu erwerben.
Mit Diagnose und Überweisung kann sogleich eine Erstberatung vereinbart werden. Die Überweisung kann mittels Schein, per Mail oder Anruf vom Arzt erfolgen. Alles klar?